Freie Wählergemeinschaft Bad Kohlgrub
Gemeinsam für Bad Kohlgrub

Kommunalwahl 2020


Wann und wo ist Wahl in Bad Kohlgrub?

Wahltermin ist der 15.03.2020.

Zwei Wochen später, nämlich am 29.03.2020 finden die Stichwahlen statt. Gewählt wird übrigens alle sechs Jahre (Gemeinderat, Landrat und (Ober-)Bürgermeister und Kreistag).

Gewählt wird von 8:00 bis 18:00 Uhr im Kursaal (Kurparkgebäude, 1. Stock) in Bad Kohlgrub.

Briefwahl-Unterlagen können bereits bei der Gemeinde angefordert werden.


Ablauf der Wahl

Was wird bei der Kommunalwahl entschieden? Welche Besonderheiten gibt es beim Wahlschein und der Stimmenvergabe? Und wann wird der Wahlschein ungültig?

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kommunalwahl 2020, dem Wahlzettel und mehr:



Wählen in Bad Kohlgrub

  • Jeder Wähler in Bad Kohlgrub hat bei der Kommunalwahl 2020 14 Stimmen zu vergeben (Anzahl der Sitze im Gemeinderat).
  • Sie können Ihre Stimmen entweder an eine Kandidatengruppe/Liste geben, indem Sie ein Listenkreuz setzen. Alle Ihre Stimmen werden dann der Liste abwärts folgend an die Kandidaten verteilt - an jeden Kandidaten eine Stimme, falls Sie keine weiteren Stimmen vergeben (z.B. durch "Kumulieren" oder "Häufeln").
  • Sie können auch einzelnen Kandidaten Einzelstimmen geben ("Kumulieren"/"Häufeln") - pro Kandidat bis zu drei Stimmen. Hierfür müssen Sie einfach die Anzahl der Stimmen vor den Namen des Kandidaten schreiben. Ihre Einzelstimmen können Sie dabei auch unter Kandidaten verschiedener Listen verteilen ("Panaschieren").
  • Bitte beachten Sie: Auch die Gesamtzahl Ihrer Einzelstimmen darf die maximale Stimmenzahl von 14 nicht überschreiten.

Allgemein gilt: Außer dem Listenkreuz und/oder den Einzelstimmen, dürfen auf dem Wahlzettel keine Zeichnungen oder Notizen sein, da der Schein sonst ungültig wird. Bei der Wahl kann jederzeit ein neuer Stimmzettel angefordert werden.


Besonderheit in Bad Kohlgrub

Anders als in vielen anderen Gemeinden, wird in Bad Kohlgrub 2020 kein neuer Bürgermeister gewählt. Der Erste Bürgermeister Franz Degele wurde nämlich erst im Jahr 2018 gewählt, nachdem sein Vorgänger Karl-Heinz Reichert aus gesundheitlichen Gründen sein Amt niederlegen musste. Die reguläre Amtszeit eines Bürgermeisters von sechs Jahren wird auch in so einem Fall beibehalten.


Stimmenauszählung und Verteilung der Sitze im Gemeinderat

Bei der Auszählung entscheidet zunächst die Summe der Stimmen für eine Liste - hierfür werden die Einzelstimmen der zugehörigen Kandidaten addiert. Anhand dieser Zahlen wird dann die Anzahl der Sitze im Gemeinderat für jede Liste verteilt. Am Ende zählt hier nur die Anzahl der Stimmen - eine Mindestanzahl (vgl. "Fünf-Prozent-Hürde") gibt es nicht.

Welche Kandidaten diese Sitze besetzen, wird über die Anzahl der Einzelstimmen jedes Kandidaten der Liste entschieden. Die Kandidaten mit den meisten Einzelstimmen haben Anspruch auf die verfübaren Sitze - unabhängig von ihrer Position auf dem Wahlzettel.


Kreistags- und Landratswahl

Bei der Kommunalwahl wird auch der Kreistag und der Landrat neu gewählt.


Kreistagwahl

Wie bei der Gemeinderatswahl, haben Sie bei der Kreistagswahl genauso viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind. Für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen sind dies 60 Stimmen. Die Verteilung der Stimmen ist dabei ebenfalls wie bei der Gemeinderatswahl möglich. Sie können entweder alle Ihre Stimmen an eine Liste geben, oder Ihre Stimmen an Einzelkandidaten (auch verschiedener Listen) verteilen. Pro Kandidat sind bis zu drei Stimmen zulässig.


Landratswahl

Wie bei der Wahl eines Bürgermeisters, haben Sie bei der Wahl des Landrats eine Stimme zur Verfügung. Diese Stimme können Sie per Kreuz direkt an Ihren Wunschkandidaten vergeben. Der derzeitige Landrat Anton Speer (Freie Wähler der Landkreisgemeinden) stellt sich für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen übrigens wieder zur Wahl.